Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Der Großteil der Bevölkerung hat täglich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu tun. Sie sind über einen Arbeitsvertrag im Individualarbeitsrecht als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber verbunden, beziehungsweise nehmen über Arbeitnehmervertretungen/ Arbeitgebervertretungen Einfluss auf kollektives Arbeitsrecht. Ein einheitliches Arbeitsgesetz existiert nicht. Vielmehr finden sich Vorschriften mit arbeitsrechtlicher Relevanz zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch und in Sondergesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz, dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder dem BUrlG etc.. Das Individualarbeitsrecht ist in vielen Bereichen als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet. Damit werden manche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Arbeitgebers eingeschränkt. Aufgrund der Komplexität der arbeitsrechtlichen Materie sowie der hohen Bedeutung von Entscheidungen der Arbeitsgerichte besteht hoher Beratungsbedarf. Hier ist der Anwalt für Arbeitsrecht erster Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ich stehe Ihnen in meiner Kanzlei in Essen für sämtliche arbeitsgerichtliche Fragestellungen außergerichtlich wie gerichtlich kompetent sowie erfahren zur Verfügung.
Arbeitgeber
Ich berate und vertrete Arbeitgeber in Bereichen des individualen Arbeitsrechts insbesondere bei der Erstellung und Vorbereitung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen sowie Zeugnissen. Bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren, beispielsweise bei der Durchführung von Kündigungsschutzprozessen, Entfristungsklagen, Lohnklagen etc, können Sie auf meine langjährige bundesweite Erfahrung vertrauen.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer berate ich individuell von der Ausgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere die Ausarbeitung von Aufhebungs-, Abwicklungs- und Vergleichsvereinbarungen sowie die Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren, nicht nur in Essen sondern auch bundesweit. Beispielweise habe ich 2015 vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Rahmen der Revision das Recht meiner Mandantin auf Urlaub nach Mutterschutz und Elternzeit erfolgreich, entsprechend der sich entwickelnden europarechlichen Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs, durchsetzen können. Bei Interesse geht es hier zum verlinkten Urteil:
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 0201 5605260 Az 9 AZR 52/15
Zu meinen Schwerpunkten in gerichtlicher Auseinandersetzungen gehören neben
Zahlungsklagen /
Lohnklagen
vornehmlich Verfahren im Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklage). Kündigungsschutzverfahren sind oft die Folge einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen.
Sie sind von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden ?
Zögern Sie nicht sich bei mir zu melden. Denn nach Erhalt Ihrer arbeitgeberseitigen Kündigung bleiben in in der Regel nur
3 Wochen
um innerhalb der Klagefrist die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch sehen viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sogenannte Ausschlussfristen (mal 2 Monate, mal 3 Monate) vor, binnen derer Sie Ihre Ansprüche beim Arbeitgeber anmelden und sodann gerichtlich durchsetzen müssen.
Hier geht es zum
Scheidungsanwalt Essen, Scheidung Essen Bottrop und Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen Bottrop, Rechtsanwalt Christian Wachtel