Der Bereich des Familienrechts gehört zu meinen Kernkompetenzen.
Hier führe ich den Titel Fachanwalt für Familienrecht
Im Familienrecht ergeben sich zumeist äußerst emotionale und existenzielle Problemstellungen für die Beteiligten, die dringend einer anwaltlichen Beratung und Begleitung bedürfen.
Fakt ist: Nahezu jede dritte Ehe in Deutschland wird derzeit geschieden.
Insbesondere nach der meist langfristig überlegten Entscheidung der Ehegatten sich voneinander zu trennen, sind so früh wie möglich die jeweiligen Konsequenzen für die ganze Familie, dabei insbesondere auch für die Kinder, zu erkennen und zu optimieren.
Auf der anderen Seite können sich auch schon vor Eingehung oder während der Ehe selbstverständlich äußerst wichtige Fragestellungen, wie beispielsweise die vertragliche Wahl der Güterstände oder die Ordnung der jeweiligen Vermögensverhältnisse, ergeben. Deshalb helfe ich Ihnen auch bei der Gestaltung von Eheverträgen, um im Falle eines Falles später eine rechtliche Grundlage für eine mögliche Scheidung bzw. Trennung zu besitzen - zu Ihrem Schutz, aber auch zur Erhaltung des Familienfriedens. Denn je früher die Partner bereits wissen, welche Konsequenzen mit der Trennung einhergehen, desto weniger Streitpotential ist später vorhanden. Gerade die im Vermögen befindlichen Immobilien bedürfen dabei besonderer Aufmerksamkeit nicht nur im Hinblick auf familienrechtliche, sondern auch auf steuerrechtliche und erbrechtliche Folgen. Wiederrum das Unterhaltsrecht birgt angesichts seiner Komplexität viele Tücken in sich, die ohne eine fachliche Beratung, sowohl beim Unterhaltsschuldner als auch beim Unterhaltsgläubiger, enorme finanzielle Schäden hervorrufen kann.
Die vorstehende Einleitung kann selbstverständlich nur im Ansatz den Umfang meiner familienrechtlichen Beratungskompetenz wiedergeben. Mit der nachfolgenden Auflistung erhalten Sie daher einen Überblick meines familienrechtlichen Betätigungsfeldes:
- Trennung
- Ehescheidung
(auch mit internationalem Bezug)
- Gestaltung von Verträgen, insb. Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
- Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Elternunterhalt
- Betreuungsunterhalt der nicht verheirateten Mutter
- Kindschaftssachen
- Elterliche Sorge/ Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Abstammung, insb. Vaterschaft
- nichteheliche Kindschaft
- Namensrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Scheidungsimmobilie, Miteigentum, Alleineigentum
- vertragliche Gestaltung
- Teilungsversteigerung
- Ehewohnung
- Übernahme, Kündigung des Mietverhältnisses, Zuweisung
- Verteilung der Haushaltsgegenstände
- Schwiegerelternzuwendung
- Ausgleichsansprüche bei Gütertrennung und Gütergemeinschaft
- Rechtsverhältnisse der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Haftung der Ehegatten und Verlobten
Bei allen Ihren Fragen und deren Lösungen orientiere ich mich, als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, an Ihren individuellen Zielvorstellungen. Hierbei versuche ich so gut es geht, den Familienfrieden, die Eltern-Kind-Verhältnisse und die Würde der Beteiligten aufrecht zu erhalten.
Ihre persönliche Zufriedenheit ist mir dabei oberstes Gebot.