Das allgemeine Zivilrecht umfasst als eigenständiges Teilrechtsgebiet im Wesentlichen das einfache Vertragsrecht und dabei insbesondere das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht sowie die weiteren besonderen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In diesem Rahmen spielen neben der Erstellung und Überprüfung von Verträgen oftmals auch die Gewährleistungsansprüche bei Mängeln sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine große Rolle. Daneben ist auch das allgemeine Schadensersatzrecht wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts, sei es wegen Verletzung eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses. Augrund des großen möglichen Spektrums der Angelegenheiten muss ich sie daher bitten sich persönlich an die Kanzlei zu wenden, um anzufragen, ob der konkrete Fall in meinen Tätigkeitsbereich fällt.
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