Scheidung


Die Scheidung


Als Rechtsanwalt für die Scheidung in Essen und Fachanwalt für Familienrecht in Essen, Bottrop und Umgebung unterstütze ich Sie während Ihrer Scheidung und stehe Ihnen mit meiner Expertise zu Seite.




Der wesentliche Ablauf.


Der Weg von der Trennung bis zum Scheidungstermin




Sie haben sich getrennt und möchten geschieden werden. Und was jetzt ?

Ihr Scheidungsanwalt Essen Bottrop

Rechtsanwalt Scheidung Essen!


Voraussetzung für die Scheidung:


  • Wenn die Eheleute seit mindestens 1 Jahr (das sog. Trennungsjahr) getrennt voneinader leben, können sie geschieden werden. Nur in absuluten Ausnahmefällen kommt eine Scheidung bei einer kürzeren Trennungsdauer in Betracht, die sog. Härtefallscheidung (z.B mehrfache Gewaltanwendung gegenüber dem Ehegatten).


  • Die Ehe muss zudem „gescheitert“ sein: Erklären beide Eheleute nach Ablauf des Trennungsjahres, dass sie geschieden werden wollen, so wird Scheitern der Ehe durch das Gericht nicht in Frage gestellt. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Trennung wird das Scheitern unwiederlegbar durch das Gesetz vermutet.

 

  • In den Fällen wo zwar eine Trennung vorliegt, aber keine Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegt, muss dem Gericht gegnüber noch das Scheitern der Ehe dargelegt werden, notfalls muss dies im Rahmen einer Beweisaufnahme vor Gericht geklärt werden. Denn auch wenn einer der Ehegatten nicht geschieden werden will, muss das Gericht auf Antrag des anderen Ehegatten die Ehe scheiden, soweit die vorbenannten Voraussetzungen "Trennung und Scheitern der Ehe" erfüllt sind.


  • Vor der Einreichung des Scheidungsantrags benötige ich von Ihnen eine Kopie der Eheurkunde und evtl. Kopien der Geburtsurkunden der Kinder soweit welche vorhanden sind. Zudem werden die aktuellen Adressdaten beider Ehegatten und Angaben zur Nationalität benötigt. Dies alles klären wir dann im persönlichen oder auch, soweit gewünscht telefonischen, Erstgespräch. Selbstvertändlich können Sie mir die notwendigen Angaben und Unterlagen auch elektronisch übermitteln (siehe hierzu auch unter: Online Scheidung).


Als Ihr Rechtsanwalt für die Scheidung in Essen, Bottrop und Umgebung stehe ich

Ihnen für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Scheidung zu Seite.



Das Einleitung des Ehescheidungsverfahren:


Nach Prüfung der vorbenannten Voraussetzungen stelle ich für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht. Aufgrund des für das Scheidungsverfahrens geltenden Anwaltszwangs muss der Scheidungsantrag zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden. In diesem Antrag werden die vorbenannten Voraussetzungen und Angaben dargestellt und auch zu etwaigen sonstigen Punkten Stellung bezogen.


Das Gericht übersendet Ihnen oder mir dann nach Eingang des Antrags die Gerichtskostenrechnung die ausgeglichen werden muss, damit der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird. Die Scheidungskosten bzw. die zu diesem Zeitpunkt fälligen Gerichtskosten können Sie  hier   kalkulieren. Bei geringem Einkommen beantragen wir für Sie Verfahrenkostenhilfe. 


Ist Scheidungsantrag gestellt und auch der anderen Seite zugestellt worden, so muss das Gericht in jedem Fall von sich aus den Versorgungsausgleich (hälftiger Ausgleich der beidseits vorhandenen Altervorsorge, die während der Ehezeit enstanden ist) durchführen, es sei denn, es liegt ein wirksamer notarieller Verzichtsvertrag vor oder die Ehezeit lag unter 3 Jahren. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann auch zwischen Stellung des Scheidungsantrages und dem Scheidungstermin noch notriell oder vor Gericht bei beidseitiger anwaltlicher Vertretung vereinbart werden.


Mehr interessiert das Gericht zunächst nicht. Nur auf gesonderten Antrag eines Ehegatten (sog. Verbundantrag) trifft das Gericht im Scheidungsverfahren auch Regelungen zu weiteren Scheidungsfolgen, z.B.:


zum Kindesunterhalt

zum Ehegattenunterhalt

zur Auseinandersetzung des Vermögens (Zugewinnausgleich)

zum Umgang mit den Kindern

zum Sorgerecht

zur Aufteilung des Hausrates

zur Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung


Stellt einer der Ehegatten einen solchen zusätzlichen Verbundantrag zu einer dieser Angelegenheiten, so kann das Gericht die Ehe erst dann scheiden, wenn es auch über diese Folgesache entschieden hat. So kann ein Verfahren durchaus verzögert werden.


Gemeinsamer Scheidungsanwalt ?


Im Scheidungsverfahren herrscht grundsätzlich Anwaltszwang. Um eine Scheidung wirksam beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigt man daher mindestens einen Rechtsanwalt. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es tatsächlich nicht. Als Ihr Scheidungsanwalt in Essen stehe Ich Ihnen hierbei zur Seite.


Die Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegnerische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist. Dieser anwaltlich vertretene Ehegatte stellt dann den Scheidungsantrag und der andere stimmt im Scheidungstermin einfach zu. Intern treffen die Ehegatten dann oft die Regelung, dass der andere Ehegatte dem Auftraggeber die Anwaltskosten freiwillig teilweise erstattet.


Bei einer evtl. gemeinschaftlichen Erstberatung weise ich als Ihr Rechtsanwalt für die Scheidung in Essen beide Ehegatten ausdrücklich darauf hin, dass ich formell nur einen der Ehegatten vertreten darf. Soweit es jedoch um streitige Punkte neben der Scheidung geht, empfehle jedoch meist einen eigenen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen.   


Der Ablauf des Scheidungstermins


Sobald die Auskünfte zum Versogungsausgleich (z.B. Auskunft der Deutschen Rentenversicherung über die in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte) für beide Ehegatten vorliegen wird innerhalb von 4 bis 8 Wochen dann der Scheidungstermin anberaumt. Insgesamt kann die Dauer des Ehescheidungsverfahrens bis zum Scheidungstermin mit ca. 4 bis 7 Monaten im Durchschnitt angegeben werden, wobei die Erteilung der Auskünfte für den Versorgungsausgleich die meiste Zeit in anspruch nimmt. 


Soweit beide Ehegatten geschieden werden wollen beträgt die Dauer eigentlichen Scheidungstermins oft nur wenige Minuten. Das Gericht hört die Ehegatten jeweils kurz zum konkreten Trennungszeitpunkt an und fragt jeweils ob die Ehegatten die Ehe für gescheitert halten und nunmehr geschieden werden möchten. Soweit dies bejaht wird, fragt das Gericht die Ehegatten und deren Anwälte ob Einwende gegen die erteilten Auskünfte zum Versorgungsausgleich bestehen. Soweit keine Einwende bestehen erfolt dann der Scheidungsausspruch durch das Gericht. 


Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind können auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichten und die Ehescheidung sofort rechtskräftig werden lassen. Andernfalls muss noch die Rechtsmittelfrist (1 Monat nach Zustellung des Scheidungsantrags) abgewartet werden.


Ab Rechtskraft kann dann z.B. wieder Name geändert oder geheiratet werden werden.       


Zu den konkreten Abläufen und Details berate ich Sie als Ihr Scheidungsanwalt in Essen, Bottrop und Umgebung gerne persönlich.


Unterhaltsvorschuss Essen


Unterhaltsrechner Essen

Scheidungskosten / Verfahrenskostenhilfe


Hier erhalten Sie Möglichkeit die Scheidungskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten) in etwa zu kalkulieren.

Bitte einfach auf das links/ oben befindliche Bild klicken.

Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt


Hier stelle Ihnen einen Unterhaltsrechner zur Verfügung mit welchem Sie zumindest schon einmal in groben Zügen einen Unterhaltsbetrag ermitteln können.

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